Naturschutz und Landschaftspflege

Landschaftspflege und Naturschutz sind eng miteinander verbunden. Das Landschaftsbild selbst ist ein im Naturschutzgesetz verankertes Naturgut.

Naturschutzfachlich wertvolle Elemente in Deutschland wurden oft durch den Menschen angelegt, sind durch menschliche Nutzung entstanden oder werden von Menschen erhalten (Kulturlandschaft). Landschaftlich bedeutsame (Gehölz-) Elemente wie Alleen, Baumreihen, Baumgruppen, Einzelbäume, Hecken, Streuobstwiesen, Hutebäume oder Wallhecken (Knicks) gliedern die Landschaft und werten das Landschaftsbild auf.

Gedenkbäume (Lutherlinden, Bismarckeichen) oder Bäume mit einer kulturhistorischen Funktion (Tanz-, Gerichtslinden, Grenz- und Friedensbäume), besonders alte oder seltene Bäume wurden häufig als Naturdenkmal ausgewiesen.   

Diese Landschafts(Gehölz-)elemente sind besonders in der Offenlandschaft gleichzeitig wertvolle ökologische Rückzugs- und Lebensräume für eine Vielzahl von Tierarten. Zum Beispiel bieten höhlenreiche Altbäume in Alleen, Baumreihen oder Streuobstwiesen Wochenstuben-, Tages- und Winterquartiere für Fledermäuse sowie Brutquartiere für Vögel, Käfer und kletternde kleine Säugetiere. Deswegen sind diese Gehölze auch für den Naturschutz wertvolle Elemente. Auch Hecken sind Versteck- und Lebensräume für verschiedene Vogelarten, Kleinsäuger und Insekten und bieten diesen mit ihren Blüten und Früchten Nahrung. Große, aus dem Bestand der Strauchhecken herausragende Bäume werden zum Beispiel als Ansitzwarten von Greifvögeln genutzt.

Die Fachreferentin und ihr Team stehen Ihnen bei Fragen u. a. zu folgenden Themenkomplexen zur Verfügung:

  1. Gesetzlicher Naturschutz von Einzelbäumen/Gehölzen (Naturdenkmal, Geschützter Landschaftsbestandteil - Baumschutzverordnung/-satzung, geschützte Biotope, Lebensräume/Habitate)
  2. Schutz, Pflege und Erhalt kulturhistorisch bedeutsamer Landschaftselemente
  3. (gesetzlicher) Artenschutz für in und an Bäumen/Gehölzen lebenden Tierarten (z. B. Fledermäuse, Vögel, holzbewohnende Käfer, staatenbildende Insekten, kletternde Kleinsäuger)
  4. Baumschutz contra Denkmalschutz oder Verkehrs­sicherungspflicht
  5. (Gebiets-)heimische Gehölze contra Neophyten und invasive Gehölze
  6. Bienen(nähr)gehölze
  7. generelle Beratung von Personen oder Gruppen, die sich für Bäume/Gehölze engagieren (wollen)

Ihre Fragen zu diesen Themenkomplexen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Verbindung mit Bäumen oder Gehölzen beantworten Ihnen Frau Marion Scheich und ihr Team gerne.